Der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf Baustellen ist laut § 3 der Baustellen Verordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) dann notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden. Der SiGeKo bestimmt die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, koordiniert deren Umsetzung und verantwortet ihre Einhaltung.