Schutzgeländer sollen verhindern, dass Beschäftige bei der Arbeit zu nahe an Absturzkanten geraten bzw. über diese hinaus gelangen. Geländer dienen also der Prävention von tödlichen oder lebensgefährlichen Stürzen aus der Höhe. Schutzgeländer werden dem Kollektivschutz zugerechnet, weil sie eine bzw. mehrere Personen schützen, ohne dass diese mit dem Einsatz individueller Schutzausrüstung vertraut sein müssen. Sie sind laut Vorschrift dem individuellen Schutz mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorzuziehen.

Schutzgeländer können fest verbaut werden, es gibt allerdings auch verschiedene Möglichkeiten, sie temporär aufzustellen und beispielsweise mit Gewichten oder einer anderen Auflast zu beschweren. Sie werden zumeist aus witterungsbeständigem Aluminium gefertigt, wodurch sie einfacher zu transportieren sind.

Gemäß DIN EN 13374 („Temporäre Seitenschutzsysteme“) müssen Schutzgeländer mindestens 100 cm hoch sein. Direkt an Absturzkanten ohne einen Rand oder eine Attika von mindestens 10 cm Höhe aufgestellt, benötigen Schutzgeländer neben Handlauf und Knieleiste eine zusätzliche Fußleiste.