Sachkundige für PSAgA sind Personen, die in einer Schulung gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906 (vormals BGG 906) „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erwerben. Ein Sachkundiger für PSAgA ist mit den einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen soweit vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand der Ausrüstung und deren sachgerechte Anwendung beurteilen kann.

Inhalte einer Weiterbildung zum Sachkundigen für PSAgA können im Einzelnen sein:

  • Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
  • Unterweisung, Überwachung, Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung von PSAgA
  • Beurteilung von Schäden
  • Materialkunde
  • Aufgaben und Pflichten des Sachkundigen
  • Einweisung in die Prüfung von Schutzausrüstungen
  • Abschlusstest