Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), Regeln (BGR) und Informationen (BGI) sind seit 2014 zu den DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften zusammengefasst. Daher haben sich die Bezeichnungen geändert. Die ehemalige BGR 198 heißt nun DGUV Regel 112-198.
