Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – oft auch DIBt-Zulassung genannt – wird vom Deutschen Institut für Bautechnik für alle Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen verlangt, die zum dauerhaften Verbleib am Gebäude gedacht sind.
Soweit Anschlageinrichtungen nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen dürfen diese nur dann montiert werden, wenn eine Zustimmung im Einzelfall vorliegt.
Siehe Eintrag „DIBt / DIBt-Zulassung“.