Die Absturzkante ist die Kante, über die Beschäftigte abstürzen können.
In der ASR A2.1 wird sie auch definiert als
– Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z.B. einer Dachfläche),
– Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche,
– Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 20° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche
– oder als die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° ist.