Vertikales Seilsicherungssystem
Ein Absturzsicherungssystem, bestehend aus einem flexiblen Edelstahlseil, das zwischen mindestens zwei Punkten, entweder vertikal (vertikales Seilsicherungssystem) gespannt wird.
Vertikale Seilsicherungssysteme dienen zumeist dem Steigschutz und werden häufig parallel zu Leitern montiert. Sie werden geprüft nach DIN EN 353-1 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung".
Verbindungsmittel (PSAgA) gemäß DIN EN 362
Das Verbindungsmittel stellt die Verbindung zwischen Anschlageinrichtung und zu sichernder Person her: Es wird an einem Ende am Anschlagpunkt oder Seilsicherungssystem befestigt, am anderen Ende mit dem Auffanggurt, das der Nutzer am Körper trägt.
Das Verbindungsmittel ist entweder ein flexibles Band aus Seil bzw. Gurtband (Verbindungsmittel gemäß DIN EN 362) oder ein Höhensicherungsgerät (gemäß DIN EN 360). Grundsätzlich sollte das Verbindungsmittel in Kombination mit einem Bandfalldämpfer verwendet werden. Höhensicherungsgeräte sind oftmals mit einer integrierten Dämpfung ausgestattet.
U-Zeichen (Übereinstimmungszeichen)
Das Ü-Zeichen auf Absturzsicherungsprodukten wie Anschlagpunkten weist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aus und zeigt außerdem an, dass dieses Produkt einmal jährlich auf seine Übereinstimmung mit dem vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassenen Produkt hin gesichtet wird. Nach den aktuellen Vorgaben des DIBt muss diese Kontrolle von einem externen Prüfinstitut durchgeführt werden.
Wichtige Aspekte sind - unter anderem - regelmäßige Auszugsversuche und Falltests, die Rückverfolgbarkeit der Produkte und seiner Bauteile sowie die Sicherstellung, dass geschultes Fachpersonal bei der Fertigung eingesetzt wird.
Das Ü-Zeichen auf dem Produkt ersetzt allerdings nicht die ebenfalls obligatorische Kennzeichnung nach DIN EN 795.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf Baustellen ist laut § 3 der Baustellen Verordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) dann notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden. Der SiGeKo bestimmt die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, koordiniert deren Umsetzung und verantwortet ihre Einhaltung.
Sekundäre Absturzsicherung
Sekundäre Absturzsicherungen werden immer dann verwendet, wenn die Nutzung einer primären Absturzsicherung nicht möglich ist.
Bei sekundären Absturzsicherungen handelt es sich um Systeme, die Personal oder Material im Sturzfall auffangen - im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen, die diesen Sturz im Vorhinein verhindern sollen.
Seitenschutz
Mit einem Seitenschutz (Randsicherung) werden auf Baustellen potentielle Absturzkanten gesichert, um Arbeitsunfällen vorzubeugen. Ein Seitenschutz kann aus Holz gefertigt sein, es kann sich dabei aber auch um ein Schutzgeländer aus Stahl oder Aluminium handeln.
Grundsätzlich muss ein Seitenschutz Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett aufweisen. Bei Schutzgeländern spricht man auch von Handlauf, Knieleiste und Fußleiste. Die Oberkante des Seitenschutzes sollte mindestens 100 cm über der Aufstellfläche liegen. Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Bordbrett darf 47 cm nicht überschreiten.
Seitenschutz bzw. Randsicherung ist eine Maßnahme des sogenannten Kollektivschutzes und der individuellen Sicherung gegen Absturz daher nach Möglichkeit vorzuziehen.
Seilsicherungssystem
Ein Absturzsicherungssystem, bestehend aus einem flexiblen Edelstahlseil, das zwischen mindestens zwei Punkten, entweder vertikal (vertikales Seilsicherungssystem) oder horizontal (horizontales Seilsicherungssystem), gespannt wird.
Vertikale Seilsicherungssysteme dienen zumeist dem Steigschutz und werden häufig parallel zu Leitern montiert. Sie werden geprüft nach DIN EN 353-1 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung".
Horizontale Seilsicherungssysteme verfügen über Endhalter, Spannelemente und Zwischenstützen, die in der Regel auch als Kurvenelemente mit unterschiedlichen Winkeln ausgebildet werden können. Horizontale Seilsicherungssysteme werden nach DIN EN 795 geprüft und zertifiziert.
Idealerweise sind Seilsicherungssysteme als voll überfahrbar konzipiert; sie können dann mit einem Gleiter verwendet werden, der über alle Zwischenstützen fährt. Der Anwender muss sich somit nicht an jeder Stütze neu befestigen, sondern kann kontinuierlich gesichert seiner Arbeit nachgehen.
Ein weiterer Vorteil speziell bei horizontalen Seilsicherungen sind über Kopf montierte Systeme, die in der Regel mehr Sicherheit bieten, weil sich die potentielle Freifalldistanz deutlich verringert, wenn das System richtig verwendet wird.
Schutzgeländer
Schutzgeländer sollen verhindern, dass Beschäftige bei der Arbeit zu nahe an Absturzkanten geraten bzw. über diese hinaus gelangen. Geländer dienen also der Prävention von tödlichen oder lebensgefährlichen Stürzen aus der Höhe. Schutzgeländer werden dem Kollektivschutz zugerechnet, weil sie eine bzw. mehrere Personen schützen, ohne dass diese mit dem Einsatz individueller Schutzausrüstung vertraut sein müssen. Sie sind laut Vorschrift dem individuellen Schutz mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorzuziehen.
Schutzgeländer können fest verbaut werden, es gibt allerdings auch verschiedene Möglichkeiten, sie temporär aufzustellen und beispielsweise mit Gewichten oder einer anderen Auflast zu beschweren. Sie werden zumeist aus witterungsbeständigem Aluminium gefertigt, wodurch sie einfacher zu transportieren sind.
Gemäß DIN EN 13374 ("Temporäre Seitenschutzsysteme") müssen Schutzgeländer mindestens 100 cm hoch sein. Direkt an Absturzkanten ohne einen Rand oder eine Attika von mindestens 10 cm Höhe aufgestellt, benötigen Schutzgeländer neben Handlauf und Knieleiste eine zusätzliche Fußleiste.
Sachkundiger für PSAgA
Sachkundige für PSAgA sind Personen, die in einer Schulung gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906 (vormals BGG 906) "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erwerben. Ein Sachkundiger für PSAgA ist mit den einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen soweit vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand der Ausrüstung und deren sachgerechte Anwendung beurteilen kann.
Inhalte einer Weiterbildung zum Sachkundigen für PSAgA können im Einzelnen sein:
- Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
- Unterweisung, Überwachung, Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung von PSAgA
- Beurteilung von Schäden
- Materialkunde
- Aufgaben und Pflichten des Sachkundigen
- Einweisung in die Prüfung von Schutzausrüstungen
- Abschlusstest
Rückhaltesystem
Bei einem Rückhaltesystem handelt es sich um eine Vorrichtung, die verhindern soll, dass sich ein Sturz überhaupt erst ereignet.
Der Benutzer wird durch ein Verbindungsmittel mit einer fixen Länge von den absturzgefährdeten Bereichen ferngehalten, wodurch verhindert wird, dass er überhaupt über die Absturzkante treten kann.
Rückhaltesysteme werden also durch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gebildet, mit denen sich der Benutzer an entsprechende Vorrichtungen anschlägt. Anschlagpunkte, Seilsicherungssystem etc. in Kombination mit Verbindungsmitteln sind typische Rückhaltesysteme, der Benutzer muss also nur noch das Verbindungsmittel mit seinem Auffanggurt koppeln, stellt ggf. die Länge dank eines Seilkürzers ein, und kann so die Absturzkante nicht mehr erreichen.